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Sie waren früher bereits evangelisch und sind ausgetreten:
Melden Sie sich beim zuständigen Pfarrer oder senden Sie uns ein formloses Schreiben mit Bitte um Wiederaufnahme in die evangelische Kirche. Wir werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Sie gehören oder gehörten einer anderen Konfession an:
Wenn Sie sich entschlossen haben, Ihre Konfession zu wechseln, müssen Sie evtl. zunächst beim Einwohnermeldeamt aus der Kirche dieser Konfession austreten (z.B. römisch-katholische Kirche). Anschließend wenden Sie sich an eine evangelische Kirchengemeinde oder senden uns ein formloses Schreiben mit Bitte um Aufnahme in die evangelische Kirche zu. Ihr Pfarrer wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Sollten sie noch unsicher sein, ob ein Wechsel für Sie in Frage kommt, sind wir auch gerne zu einem Gespräch darüber bereit.
Sie gehörten noch keiner christlichen Kirche an:
In diesem Fall geschieht der Kircheneintritt durch die Taufe. Bitte wenden Sie sich an einen Pfarrer. Er wird Sie in einem oder mehreren Gesprächen auf die Taufe vorbereiten und mit ihnen über die wichtigsten Grundlagen des christlichen Glaubens sprechen. Die Taufe findet dann nach Vereinbarung statt.
Mit der kirchlichen Trauung geben Sie sich vor Gott und der Welt das Jawort für ein gemeinsames Leben.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier:
Wann und wo kann die Hochzeit sein?
Der Ort der kirchlichen Trauung ist in der Regel eine Kirche. Sie können sich auch für eine andere Kirche als die ihres Wohnortes entscheiden, wobei Sie sich in diesem Fall mit der entsprechenden Kirchengemeinde in Verbindung setzen müssen. Der zuständige Ortspfarrer erteilt Ihnen in diesem Fall ein Dimissoriale (Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Gemeinde). Den Zeitpunkt Ihrer Trauung können Sie frei wählen. Bitte bedenken Sie jedoch, dass bestimmte Zeiten von ihrem Charakter her, sich nicht mit einem fröhlichen Ereignis, wie es Ihre Trauung hoffentlich sein wird, vertragen (z.B. Karwoche, Totensonntag).
Welcher Pfarrer ist zuständig?
Dörnigheim ist in Pfarrbezirke aufgeteilt, die Sie im Gemeindebüro erfragen können. Sie können sich aber auch einfach an einen der drei Pfarrer/innen wenden.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Neben guten Worten gehört zur kirchlichen Trauung Musik. Wir stellen einen Organisten zur Verfügung. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, andere Musiker am Traugottesdienst zu beteiligen. In der Kirche liegen Gesangbücher aus, die zum Singen der Lieder benutzt werden können. Sie haben aber auch die Möglichkeit, ein Liedblatt oder ein Programmheft zu Ihrer Trauung zu erstellen.
Darüber hinaus gibt es noch viele Möglichkeiten der Mitwirkung bei Ihrer Trauung. So können etwa die Trauzeugen in besonderer Weise einbezogen werden. Sie könnten Ihnen - im wörtlichen und übertragenen Sinn - bei der Trauung zur Seite stehen. Vielleicht gibt es aber auch Eltern oder Freunde, die gerne mitmachen und eine Lesung übernehmen oder etwas überreichen. Sofern eine größere Anzahl von Kindern an dem Traugottesdienst teilnimmt, kann es sinnvoll sein, diese mit einzubeziehen.
Der Traupredigtliegt in der Regel ein Trauspruch zugrunde. Er dient als Überschrift für die Trauung selbst. Er soll aber auch Zuspruch und Segenswunsch für den gemeinsamen Lebensweg sein. Suchen Sie sich einen Trauspruch aus der Bibel aus. Eine Liste gängiger Sprüche finden Sie unter Trausprüche.
Bei der Trauung werden Sie gefragt, ob Sie miteinander die Ehe führen wollen. Die Formulierung der Traufrage kann dabei unterschiedlich sein. Wichtig ist jedoch, dass Sie diese Frage aufrichtig bejahen können. Nach den Traufragen können Sie zueinander ein Traugelöbnis sprechen. Dabei lesen Sie nacheinander einen Text. Sie können während der ganzen Trauung stehen, oder nur während des Trauaktes, sowie bei Gebet und Segen. Den Trausegen können Sie stehend oder kniend empfangen, und - wenn Sie wollen - gibt es auch eine Gelegenheit zum Brautkuss.
Hinweise zum Fotografieren finden Sie hier .
Wann kann die Taufe sein?
Taufen könnenim Gottesdienst sonntags um 10.00 Uhr stattfinden oder in einem eigenen Gottesdienst. Bitte sprechen Sie einen der Pfarrer/innen an und vereinbaren einen Termin. Alles weitere wird dann in einem Taufgespräch besprochen und geklärt, zu dem die Pfarrerin oder der Pfarrer zu Ihnen nach Hause kommt. Sie können dazu einen Taufspruch auswählen. Dies ist ein Bibelvers der Ihr Kind begleiten möge.
Wie läuft sie ab?
Die Tauffeier umfasst in der Regel eine kleine Ansprache (meist über den Taufspruch), das Taufevangelium, die Tauffrage an Eltern und Paten , die Wassertaufe und den Elternsegen. Bei der Wassertaufe wird der Kopf des Täuflings dreimal mit (warmem!) Wasser übergossen. Dabei wird der Name des Täuflings genannt und der Name des dreieinigen Gottes. Gott und der Täufling werden so miteinander verbunden. Vor oder nach der Taufe kann eine Taufkerze entzündet werden. Für die Taufe wird ein Taufspruch ausgesucht. Er soll aus der Bibel sein.
Welche Unterlagen brauche ich?
Wenn Sie Ihr Kind in Ihrer Heimatgemeinde taufen lassen, brauchen Sie keine weiteren Unterlagen.Wenn die Taufe auswärts stattfinden soll, brauchen Sie vom Pfarramt ihres Wohnorts eine Zustimmunge (Dimissoriale). Diese wird Ihnen auf Wunsch zugeschickt.Die Kindertaufe setzt in der Regel die Mitgliedschaft eines oder beider Elternteile in der Kirche voraus. Ein Kind kann aber auch getauft werden, wenn ein Pate evangelisch ist.Findet eine Taufe in einem eigenen Gottesdienst statt können Kosten z.B. für den Organisten fällig werden.
Wie ist das mit Paten?
Paten unterstützen die Eltern in der christlichen Erziehung des Kindes und müssen einer Kirche angehören. Dies wird in einem Patenschein beurkundet, den das für den Paten zuständige Pfarramt ausstellt. Ihn müssen Sie bis zur Taufe vorlegen. Übrigens gibt es keine fest vorgeschrieben Zahl von Paten. Es können durchaus zwei oder mehr sein. Wer keiner Kirche angehört, kann Taufzeuge sein.
Was ist wenn mein Kind schon älter ist?
Sollte Ihr Kind schon älter sein, so hat es die Chance, dass es seine Taufe bewusst miterlebt und sich später daran erinnern kann.Vielleicht möchten Sie auch, dass Ihr Kind selbst über seinen Glauben entscheiden soll, wenn es alt genug dazu ist. Sie können auch dann alle Angebote der Kirche für die religiöse Erziehung in Anspruch nehmen. Bedenken Sie dass Sie in jedem Fall durch Ihre Vorgaben und Ihre Erziehung Einfluss auf ihr Kind haben. Ein Kind das nichts vom christlichen Glauben erfährt, wird sich später schwer dafür entscheiden können.Sollte Ihr Kind schon dem Konfirmandenalter (13 Jahre) nahe sein, kann die Taufe auch mit dem Konfirmandenunterricht verbunden werden.
Viele nützliche Informationen finden Sie im Taufbegleiter . Dort finden Sie auch einen Weg zum passenden Taufspruch.
Taufe von Erwachsenen
Sollte es bei Ihrem Taufwunsch nicht um Ihr Kind, sondern um Sie selbst gehen, dann lassen Sie uns das Nähere in einem Gespräch klären.
Ein Angehöriger ist gestorben
Wenn sie einen Angehörigen verloren haben, sind viele Fragen zu klären.
Der Pfarrer
Nehmen Sie mit dem Pfarrer Kontakt auf, für ein persönliches Gespräch. Er ist auch bereit, zu einer Aussegnung des Verstorbenen zu kommen.Im Trauergespräch besteht neben dem persönlichen Gespräch die Möglichkeit, sich über den Ablauf der Trauerfeier zu verständigen, Lied- oder Musikwünsche zu äußern und Bibelsprüche oder andere Texte weiterzugeben.
Der Bestatter
Neben einem Arzt, der den Totenschein ausstellen muss, empfiehlt es sich, einen Bestatter zu verständigen, der Ihnen in der Regel eine ganze Reihe von Formalitäten (Standesamt, Todesanzeige, Versicherungen usw.) abnimmt. Er nimmt auch Kontakt zur Friedhofsverwaltung wegen eines Grabplatzes auf und vereinbart einen Termin für die Bestattung mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin. Wenn noch nicht geschehen, nimmer der Pfarrer dann zu Ihnen Kontakt auf und vereinbart einen Termin für ein Gespräch.
Die Bestattung
Der Ablauf der Trauerfeier richtet sich nach der Art der Bestattung:Die Erdbestattung beginnt mit einer Trauerfeier in der Trauerhalle des Friedhofs. Anschließend zieht die Trauergemeinde hinter dem Sarg her zum offenen Grab. Dort findet die Beisetzung statt.
Wenn Sie sich für eine Feuerbestattung entscheiden, gibt es zwei Möglichkeiten:
Eine Trauerfeier kann übrigens auch in unserer Kirche stattfinden.Sollte der oder die Verstorbene nicht evangelisch gewesen sein, so ist eine evangelische Bestattung nur in Ausnahmefällen möglich. Sprechen Sie uns an.
Konfirmandenunterricht und Konfirmation
Die Kirchengemeinde lädt Jugendliche im Alter von 13 und 14 Jahren, die zur Zeit die siebte Klasse besuchen, zum Konfirmandenunterricht ein.
Die Konfirmandenzeit dauert ein Jahr und beginnt im Sommer. Das Anmeldeformular für 2024/25 finden Sie hier.
Die Konfirmandenzeit hat mehrere Elemente:
Vorbedingung zur Teilnahme am Konfirmandenunterricht sind keine zu erfüllen. Auch wer nicht getauft ist, nicht am Religionsunterricht teilgenommen hat, gar keiner oder einer anderen Religion angehört, kann mitmachen. Hilfreich ist es jedoch, Interesse an Glaubensfragen mitzubringen. Die Kirchengemeinde freut sich über jeden Jugendlichen, der sich darauf einlässt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Pfarrer Sckell (06181-491902 oder
Sie wollen Pate/Patin werden?
Wenn Sie ein Patenamt übernehmen wollen, sollten Sie einer christlichen Kirche angehören. Wenn Sie evangelisch sind, haben Sie das Recht, Pate zu werden, sobald Sie konfirmiert worden sind.
Wird der Täufling, für den Sie das Patenamt übernehmen wollen, in einer anderen als ihrer Heimatgemeinde getauft, brauchen Sie in der Regel einen Patenschein. Das ist eine Bescheinigung, dass sie der Kirche angehören und berechtigt sind, das Patenamt zu übernehmen.
Diesen Patenschein können Sie beim Pfarramt oder Gemeindebüro bekommen. Er wird Ihnen auf Wunsch auch zugesandt.
Evangelische Gemeindearbeit lebt durch die Beziehungen der Menschen miteinander und mit Gott. In der Arbeit mit Menschen jeden Alters entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, die von Vertrauen getragen wird. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden der Menschen, mit denen wir arbeiten, ausgenutzt werden.
Wir treten entschieden dafür ein, die uns anvertrauten Menschen vor Gefahren jeder Art zu schützen. Wir dulden keine körperliche, seelische oder psychische Gewalt. Wir werden tun, was uns möglich ist, um einen Zugriff von Tätern und Täterinnen vor allem auf Kinder und Jugendliche, aber auch auf Menschen jeden Alters auszuschließen.
Eine klare Positionierung zum Kinder- und Jugendschutz, ein Klima der offenen und sensiblen Auseinandersetzung mit dem Thema sowie Transparenz und Sensibilisierung tragen maßgeblich zur Qualität unserer Arbeit bei. Dies erlaubt Teilnehmenden und Mitarbeitenden sich wohl und sicher zu fühlen.
Deshalb hat unsere Kirchengemeinde folgenden Verhaltenskodex beschlossen. Er gilt für die kirchlich getragene und verantwortete Arbeit in unserer Gemeinde.
1. Grenzverletzungen wird konsequent nachgegangen.
Im Konfliktfall informieren wir die Verantwortlichen auf der Leitungsebene und ziehen professionelle Unterstützung und Hilfe hinzu. Die Vorgehensweisen und möglichen Ansprechpartner werden bekannt gemacht.
2. Gemeindliche Arbeit braucht aufmerksame und qualifizierte Mitarbeitende.
Wir alle tragen Verantwortung füreinander. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, entwickeln wir Konzepte, damit in unserer Arbeit, besonders in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, keine Grenzverletzungen und keine sexualisierte Gewalt möglich werden. Hierfür behandeln wir diese Themen in unserer Ausbildung regelmäßig.
3. Sexualisierte Gewalt darf kein Tabuthema sein.
Wir tolerieren keine Form der Gewalt und benennen sie offen, wenn wir sie wahrnehmen. Wir beziehen in der öffentlichen Diskussion klar Stellung.
4. Kinder und Jugendliche benötigen einen Entwicklungsraum, um sich frei zu entfalten.
Wir bieten Kindern und Jugendlichen in unseren Angeboten den Raum, Selbstbewusstsein, die Fähigkeit zur Selbstbestimmung und eine geschlechterbewusste Identität zu entwickeln. Dies hilft ihnen sich vor Übergriffen zu schützen.
5. Schutz vor Gewalt beginnt mit Respekt.
Wir wollen die uns anvertrauten Menschen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt schützen. Dazu gehört Respekt voreinander. Wir verpflichten uns, Menschen unabhängig ihres Alters und Geschlechts, ihrer Herkunft und Religion wertzuschätzen, sie zu begleiten und zu beraten, die von ihnen gesetzten Grenzen zu respektieren und gegen sexistisches, rassistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten Stellung zu beziehen.
Nicht immer war und ist die Kirche ein sicherer Ort, trotz aller Bemühungen.
Sollten Sie oder Angehörige von sexualisierter Gewalt (im Raum der Kirche) betroffen sein, können Sie sich an ein unabhängiges Hilfetelefon, die „Zentrale Anlaufstelle.help!“ wenden: Tel. 0800-5040112; www.anlaufstelle.help. Die kostenlose Beratung ist unabhängig, anonym und unterliegt der Schweigepflicht. Sie vermittelt Beratungsangebote und erläutert bei Interesse den Aufbau der Institutionen und die Zuständigkeitsbereiche für das persönliche Anliegen.
Natürlich können Sie auch die Seelsorgerinnen und Seelsorger vor Ort oder den Dekan des Kirchenkreises Dr. Martin Lückhoff 06181-9912671 kontaktieren.
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